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   BGH, 11.07.2005 - NotZ 10/05   

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https://dejure.org/2005,3140
BGH, 11.07.2005 - NotZ 10/05 (https://dejure.org/2005,3140)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2005 - NotZ 10/05 (https://dejure.org/2005,3140)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2005 - NotZ 10/05 (https://dejure.org/2005,3140)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 7
    Gesundheitliche Gründe der Amtsunfähigkeit bei psychischer (ängstlichvermeidender) Persönlichkeitsstörung des Notars

  • Wolters Kluwer

    Enthebung eines Notars aus seinem Amt wegen Unfähigkeit zur Amtsausübung aus gesundheitlichen Gründen; Gesundheitliche Beeinträchtigung durch ängstlichvermeidende Persönlichkeitsstörung; Ängstlichvermeidende Persönlichkeitsstörung als "schwere" andere seelische ...

  • Judicialis

    BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 7

  • RA Kotz

    Amtsunfähigkeit eines Notars wegen Persönlichkeitsstörung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 7
    Amtsunfähigkeit eines Notars

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Amtsunfähigkeit eines Notars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1671 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1513
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.12.1989 - NotZ 9/88

    Notar - Amtsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 11.07.2005 - NotZ 10/05
    Maßgeblich ist daher nicht, ob sie als "schwere" andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB einzuordnen oder gar geeignet wäre, die strafrechtliche Verantwortlichkeit oder zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit des Notars zu beeinträchtigen oder aufzuheben (vgl. §§ 20, 21 StGB, § 104 Nr. 2 BGB), sondern ob durch den geistigen Mangel die ordnungsgemäße Berufsausübung und damit das Interesse der Rechtsuchenden auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege (§ 1 BNotO) ernsthaft gefährdet wird (Senat, Beschluß vom 4. Dezember 1990 - NotZ 9/88 - DNotZ 1991, 80 f.).
  • OLG Köln, 30.08.2006 - 5 U 143/03

    Feststellung der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Der Kläger kann auch aus dem Beschluss des BGH vom 11. Juli 2005 - NotZ 10/05 - nichts zu seinen Gunsten herleiten.
  • LG Siegen, 25.02.2014 - 4 T 13/14

    Betreuervergütung, Vermögenslosigkeit

    Solange ein dem Betroffenen zustehender Gegenstand nicht aus seinem Vermögen abgeflossen ist, muss er dem Aktivvermögen zugerechnet werden, auch wenn insoweit möglicherweise Vollstreckungsmaßnahmen Dritter drohen könnten (BayOLG NJW-RR 2005, 1513; OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 1593).
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